Neue Pflanzenzüchtungsverfahren – ethische Überlegungen

In den letzten Jahren wurden verschiedene neue Züchtungsverfahren entwickelt, mit deren Hilfe verändernd in das Genom von Pflanzen eingegriffen werden kann. So lassen sich zum Beispiel Resistenzen gegen Krankheiten und gegen Insektenbefall oder Unkrautvernichtungsmittel erzeugen. Während sich manche Verfahren noch im Stadium der Grundlagenforschung befinden, werden mit einigen Methoden bereits Pflanzen entwickelt, deren Kommerzialisierung bevorsteht.

Unter dem Begriff «Neue Pflanzenzüchtungsverfahren» werden sehr unterschiedliche Techniken zusammengefasst. Bei manchen Verfahren werden gentechnische und konventionelle Züchtungsschritte miteinander kombiniert, andere lösen durch einen Eingriff zelleigene Reparaturmechanismen aus, um eine Veränderung herbeizuführen. Zurzeit wird vor allem aus rechtlicher Sicht diskutiert, inwieweit die neuen Techniken als gentechnische Verfahren interpretiert werden können. Da in diesem Fall durch das geltende Gentechnikrecht Melde- und Bewilligungsverfahren erforderlich würden, ist diese Diskussion durchaus kontrovers.

Kategorisierung neuer Verfahren

Vor der rechtlichen Einordnung der neuen Verfahren ist zu klären, welche ethischen Fragen sie und ihre Anwendung aufwerfen. Gemäss der Stellungnahme der Eidgenössischen Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) sind, wie bei der «herkömmlichen» Gentechnik, auch im Zusammenhang mit den neuen Verfahren Überlegungen insbesondere zur Risikoethik und zur Wahlfreiheit anzustellen. Darüber hinaus ergeben sich weitere ethische Fragen, beispielsweise durch die Kategorisierung der neuen Verfahren.

In der gegenwärtigen Regulierungsdiskussion werden unterschiedliche Kategorisierungen für die neuen Verfahren vorgeschlagen. Grundsätzlich lassen sich Pflanzenzüchtungsverfahren nach sehr verschiedenen Gesichtspunkten einteilen: nach Forschungszielen, nach Anwendungsbereichen, nach Risiken der Verfahren oder nach Eigenschaften ihrer Produkte. Eine solche Einordnung ist jedoch nie nur beschreibend. Sie ist immer auch, explizit oder implizit, mit Wertungen verbunden. Dienen diese Wertungen dazu, verbindliche Regelungen beim Umgang mit den neuen Verfahren zu legitimieren, müssen sie auf ihre Begründung und Vertretbarkeit hin überprüft werden. Dazu müssen die Wertungen transparent und für Dritte nachvollziehbar sein.

Bei neuen Verfahren fehlen wissenschaftliche Grundlagen

Die Wahl von Abgrenzungskriterien der neuen Methoden gegenüber gentechnischen bzw. konventionellen Verfahren hat auch Folgen für die rechtliche Regulierung. Denn für die Risikobeurteilung von Verfahren, die in der konventionellen Züchtung verwendet werden, reicht nach geltendem Recht in der Regel der Rekurs auf Erfahrungswissen. Für den Umgang mit Pflanzen, die aus gentechnischen Verfahren hervorgehen, gelten dagegen spezielle Bewilligungsverfahren, um die Risiken zu bewerten. Bei der Beurteilung der neuen Verfahren sollte deshalb sorgfältig geklärt werden, inwieweit man einerseits auf Erfahrungswissen aus der konventionellen Züchtung zurückgreifen kann und andererseits Beurteilungsansätze heranziehen muss, die für den Umgang mit gentechnisch veränderten Pflanzen entwickelt wurden. Dies ist auch deshalb relevant, weil für die neuen Verfahren bislang kaum wissenschaftliche Daten über deren Effekte auf die Umwelt vorliegen. Die EKAH beauftragte deshalb das Umweltbundesamt (UBA) in Wien, einen Überblick über die Risikobeurteilung neuer Pflanzenzuchtverfahren zu verfassen.

Prüfung von Verfahren und Produkt

Die EKAH spricht sich vor diesem Hintergrund dafür aus, dass bei der Bewertung der neuen Verfahren sowohl das Verfahren als auch das daraus resultierende Produkt geprüft werden. Eine Reduzierung der Beurteilung allein auf das Produkt, wie es in der gegenwärtigen Diskussion teilweise gefordert wird, erachtet die EKAH als nicht ausreichend.
Ein bislang wenig bedachter Faktor, der die Risiken neuer Verfahren und ihrer Produkte beeinflussen kann, ist die zunehmende Geschwindigkeit, mit der aufgrund verkürzter Züchtungszeiten neuartige Pflanzen in die Umwelt gelangen. Die grosse Mehrheit der Kommissionsmitglieder befürchtet, dass dies die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass Schäden eintreten können, weil weder die Kapazität der Risikoabklärungen noch die Einführung adäquater Zulassungsverfahren mit jener der Produktion und Freisetzung Schritt zu halten vermag.

 

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Weitere Auskünfte

  • Prof. Dr. Georg Pfleiderer, bis Ende 2015 Präsident EKAH, Tel. 076 411 03 01
  • Prof. Dr. Jean-Marc Neuhaus, Mitglied EKAH, Tel. 079 307 51 82
  • Ariane Willemsen, lic. iur., M.A., Geschäftsführerin EKAH, Tel. 058 463 83 83, ekah@bafu.admin.ch

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Letztes Update: 03.11.2022