Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen
Die EKAH beurteilt "Bewilligungsgesuche oder Forschungsvorhaben von grundsätzlicher oder beispielhafter Bedeutung", wie dies im Gentechnikgesetz und in der Einsetzungsverfügung durch den Bundesrat vorgesehen ist. Ihre Aufgabe ist es, die Ziele und Auswirkungen menschlichen Handelns mit gentechnisch veränderten Organismen zu analysieren, zu bewerten und die Vollzugsbehörden und den Gesetzgeber mit Blick auf künftige Gesetzgebung aus ethischer Sicht zu beraten.