Würde der Kreatur
Die Bundesverfassung verlangt, im Umgang mit Tieren, Pflanzen und anderen Organismen der Würde der Kreatur Rechnung zu tragen. Es ist eine der zentralen Aufgaben der EKAH, diesen Begriff zu konkretisieren.
Mit Blick auf Tiere bedeutet er, die Interessen der Tiere gegenüber den menschlichen Interessen in einer Güterabwägung konsequent zu berücksichtigen: Man darf ihnen nicht ungerechtfertigt Leiden, Schmerzen oder Schaden zufügen oder sie in Angst versetzen. Diese Einschränkungen im Umgang mit Tieren hält schon das Tierschutzgesetz fest.
Der Schutz der Würde der Kreatur geht aber noch darüber hinaus: Tiere sind auch vor ungerechtfertigten Eingriffen ins Erscheinungsbild, vor Erniedrigungen und einem Übermass an Instrumentalisierung zu schützen. Ein Diskussionsbeitrag dazu, welche Konsequenzen die verfassungsrechtliche und gesetzliche Bestimmung der Würde der Kreatur für unseren Umgang mit Pflanzen aus ethischer Sicht hat, hat die EKAH in ihrem Bericht "Die Würde der Kreatur bei Pflanzen - Moralische Berücksichtigung von Pflanzen um ihrer selbst willen" vorgelegt.
Auch im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses hat sich die EKAH mehrmals allgemein zum Begriff der "Würde der Kreatur" geäussert.