Forschung an Primaten – eine ethische Bewertung (Mai 2006)

Medienmitteilung vom 22. Mai 2006

Die Eidgenössische Kommission für Tierversuche (EKTV) und die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) haben einen gemeinsamen Bericht "Forschung an Primaten - eine ethische Bewertung" vorgelegt. Darin fordern sie zu grösserer Zurückhaltung bei der Bewilligung von Primatenversuchen auf. Eine interdisziplinäre Prüfung des Forschungsziels sei zwingend erforderlich. Zudem vertritt die grosse Mehrheit die Position, dass es ein Belastungsausmass gibt, das für die Tiere generell unzumutbar ist und von keinen menschlichen Interessen irgendwelcher Art aufgewogen werden kann.

Primaten kommt aufgrund ihrer kognitiven und emotionalen Fähigkeiten eine Sonderstellung zu. An die kantonalen Bewilligungsbehörden für Tierversuche richtet sich deshalb die einstimmige Empfehlung der beiden Kommissionen, Versuche mit Primaten im Rahmen ihres aktuellen gesetzlichen Beurteilungsspielraums nur mit grösster Zurückhaltung zuzulassen. Gesuche sind zudem zwingend interdisziplinär auf ihre Wissenschaftlichkeit und im Hinblick auf ihr Forschungsziel zu begutachten. Eine solche interdisziplinäre Begutachtung soll gesetzlich verankert werden. Es ist zu prüfen, ob die zuständigen kantonalen Prüfungs- und Bewilligungsbehörden über die notwendige Vielfalt von Fachwissen verfügen und ob institutionelle Anpassungen notwendig sind. An Forschungsfinanzierende Stellen richtet sich die Empfehlung, keine Primatenversuche ohne vorgängige ethische Beurteilung zu bewilligen.

Verbot von Versuchen mit grossen Menschenaffen

Aus ethischer Sicht kommt den grossen Menschenaffen (Bonobos, Schimpansen, Gorillas und Orang-Utans) innerhalb der Gruppe der Primaten eine weitere Sonderstellung zu. Bei Menschenaffen ist allein die beobachtende Forschung moralisch vertretbar. Die  beiden Kommissionen vertreten die Auffassung, dass belastende Versuche an grossen Menschenaffen grundsätzlich unzulässig sind. Auch wenn heute in der Schweiz keine Versuche an Menschenaffen durchgeführt werden, sollen sie gesetzlich ausdrücklich verboten werden.

Grössere Zurückhaltung bei anderen Primatenversuchen

Das geltende Tierschutzgesetz lässt Versuche an Tieren (einschliesslich der Primaten) zu, falls eine Güterabwägung zwischen der Belastung der Tiere und den menschlichen Interessen am Versuch zugunsten der menschlichen Interessen ausfällt. Die grosse Mehrheit beider Kommissionen geht davon aus, dass - mit Ausnahme der Versuche an Menschenaffen - Versuche an Primaten moralisch zulässig sind, wenn eine angemessene Güterabwägung diese rechtfertigt. Eine Minderheit hält Primatenversuche als einer Güterabwägung generell nicht zugänglich. Die grosse Mehrheit vertritt jedoch die Position, dass es ein Belastungsausmass gibt, das für die Tiere generell unzumutbar ist und von keinen menschlichen Interessen irgendwelcher Art aufgewogen werden kann. Solch schwer belastende Versuche sind nicht zulässig. Für eine Minderheit bleibt die Zulässigkeit auch hier eine Frage der Verhältnismässigkeit.

Auskünfte

  • PD Dr. Klaus Peter Rippe, Präsident EKAH, Tel. 076 433 89 22 (ab ca. 14.30 Uhr erreichbar unter 044 252 89 22)
  • Dr. Regula Vogel, Präsidentin EKTV, Tel. 043 259 41 41
     

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Letztes Update: 20.11.2018