Dürfen Gene patentiert werden? (März 2002)

Medienmitteilung vom 26. März 2004

Die Entwicklungen der Bio- und Gentechnologie stellen auch für das Patentrecht eine Herausforderung dar. Die Herausforderung ist nicht nur rechtlicher, sondern auch ethischer Natur. Insbesondere über die Frage, ob gentechnisch veränderte Lebewesen sowie Gene und Gensequenzen patentiert werden dürfen, gehen die Meinungen auseinander. Im Zentrum der öffentlichen Veranstaltung der Eidgenössischen Ethikkommission für die Gentechnik im ausserhumanen Bereich (EKAH) steht die Frage, ob Gene patentiert werden dürfen.

Das Patentgesetz kennt eine ethische Generalklausel: Erfindungen, die gegen «die öffentliche Ordnung» oder «die guten Sitten» verstossen, sind nicht patentierbar. So sind beispielsweise Er-findungen, die gegen die Würde des Menschen verstossen oder den Menschen als solchen zum Gegenstand haben, vom Patent ausgeschlossen. Diese ethischen Vorbehalte richten sich gegen den Inhalt eines Patents, nicht aber gegen die Patentierung als solche.

Im Zentrum der Veranstaltung steht die Diskussion, ob im Bereich der Biotechnologie neben ei-ner ethisch motivierten Beschränkung der Patentinhalte auch die Möglichkeit der Patentierung selbst aus ethischer Sicht problematisch ist. Ist die Patentierung von Genen mit der Würde der Kreatur vereinbar? Können Gene Eigentum sein oder sind sie ein Erbe der Menschheit? Erfüllen Gene die Voraussetzung einer Erfindung und damit der Patentierung? Ein häufig vorgebrachtes Argument gegen die Patentierung von Genen und Gensequenzen ist, dass sie nicht erfunden, sondern entdeckt werden. Die EKAH hat sich deshalb auch mit der Frage auseinandergesetzt, ob es gewichtige Gründe gibt, an der Unterscheidung von Entdeckung und Erfindung festzuhalten. Zu ihrer Unterstützung hat die EKAH zu diesen Fragen eine Studie in Auftrag gegeben.

Die Mitglieder der EKAH legen ihre Positionen dar und diskutieren sie mit den anwesenden Per-sonen. Die Ethikkommission hat schon im Mai 2001 ethische Fragen zu Patenten auf Tieren und Pflanzen in einer öffentlichen Sitzung erörtert. Ziel der heutigen Veranstaltung ist es, an diese Diskussion anzuknüpfen und einen weiteren Beitrag zur Klärung ethischer Fragen in einem kont-rovers beurteilten Bereich zu leisten. Dies soll auch mit Blick auf eine Antwort auf den Entwurf des Patentgesetzes geschehen, das sich zur Zeit in der Vernehmlassung befindet.

 

Für weitere Auskünfte:

  • Dr. Andrea Arz de Falco, Präsidentin EKAH, Tel. 026 300 74 25
  • Ariane Willemsen, wiss. Sekretärin der EKAH, Tel. 031 323 83 83

 

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Letztes Update: 20.11.2018