Gentechnik fürs Essen (März 2003)

Medienmitteilung vom 31. März 2003

Die Eidgenössische Ethikkommission für die Gentechnik im ausserhumanen Bereich (E-KAH) hat gentechnisch veränderte Lebensmittel aus ethischer Sicht diskutiert und das Ergebnis in einer Broschüre publiziert, die sie in Bern an einer öffentlichen Sitzung vor-stellte. Nach ihrer Ansicht sind die Kriterien des Lebensmittelrechts – der Gesundheits-schutz und der Täuschungsschutz – für gentechnisch veränderte Lebensmittel nicht ge-nügend umgesetzt. Zudem bedarf es nach Ansicht der EKAH darüber hinaus noch weite-rer Kriterien. Insbesondere muss die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumen-ten beachtet werden.

Umfragen zufolge lehnt eine Mehrheit der schweizerischen Konsumentinnen und Konsumenten gentechnisch veränderte Lebensmittel ab. Befürchten die einen negative Auswirkungen auf die Gesundheit, die Umwelt, die schweizerische Landwirtschaft oder diejenige in Entwicklungslän-dern, so wenden sich andere aus grundsätzlichen Erwägungen gegen gentechnisch veränderte Le-bens- und Futtermittel. Wie sind diese Bedenken zu bewerten, und welche Kriterien sind aus ethi-scher Sicht zu beachten?

Ein zentrales Kriterium ist der Täuschungsschutz; ein wichtiges Instrument des Täuschungs-schutzes ist die Deklaration. Die eingeführten Deklarationsgrenzwerte für gentechnisch veränder-te Organismen (GVO) täuschen jedoch darüber hinweg, dass auch nicht kennzeichnungspflichti-ge Lebensmittel oder sogar Lebensmittel mit dem Hinweis „ohne Gentechnik hergestellt“ bis zu 1 % GVO enthalten können. Nach Auffassung der EKAH ist dies mit dem Krite¬rium des Täu-schungsschutzes nicht vereinbar.

Das Konzept der substanziellen Äquivalenz spielt bei der Sicherheitsbeurteilung von GVO eine massgebliche Rolle und hat sich inzwischen, wenn auch nicht völlig kritiklos, in vielen Ländern etabliert. Aus ethischer Sicht sind hier insbesondere zwei Punkte zu beachten: erstens bezieht sich das Konzept nur auf die Sicherheit für die menschliche Gesundheit. Andere Werte werden nicht berücksichtigt. Zweitens erlaubt das Konzept keine absoluten Aussagen, sondern ermöglicht nur eine vergleichende Risikoabschätzung mit herkömmlichen Lebensmitteln. Ein Vergleich kann je-doch nicht ohne Schwierigkeiten vorgenommen werden. So lassen sich kaum gezielt nach unbe-absichtigten oder unerwarteten Auswirkungen suchen und über langfristige Auswirkungen keine zuverlässigen Aussagen machen. Die EKAH erachtet das Konzept deshalb zwar als wichtigen Bestandteil der Risikoabschätzung, es stellt jedoch keine abschliessende Sicherheitsbeurteilung dar. In dieser Situation der Unsicherheit und des Nichtwissens spielt das Vorsorgeprinzip für die ethische Beurteilung eine zentrale Rolle. In der EKAH besteht ein Konsens darüber, dass Vorsorgemassnahmen in diesem Bereich notwendig sind. Ebenso sind alle Mitglieder der Meinung, dass die heutige Sicherheitsforschung intensiviert werden muss.

Als weiteres Kriterium thematisiert die EKAH die Wahlfreiheit. Sie versteht es als ein Abwehr-recht: Niemand darf gezwungen werden, gentechnisch veränderte Lebensmittel zu konsumieren. Die EKAH findet es ethisch nicht vertretbar, Konsumentinnen und Konsumenten in eine Lage zu versetzen, in der sie zum Kauf von gentechnisch veränderten Produkten oder Produkten mit ei-nem Gehalt an GVO gezwungen würden. Daraus folgt, dass der Staat dafür zu sorgen hat, dass nicht gentechnisch veränderte Lebensmittel jederzeit erhältlich sind.

Ihre Überlegungen hat die EKAH in ihrer Broschüre „Gentechnik im Essen. Ethische Überle-gungen zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln“ veröf-fentlicht. Ziel der Veranstaltung war, aus ethischer Sicht zur Klärung eines sehr kontrovers beur-teilten Bereichs beizutragen, gerade auch mit Blick auf die kommende politische Diskussion um die Zulassung von Gentechnik in der schweizerischen Landwirtschaft.

 

Für weitere Auskünfte:

  • Dr. Klaus Peter Rippe, Präsident a. i. EKAH, Tel. 01 252 89 22 (ab ca. 15.00 Uhr)
  • Ariane Willemsen, wiss. Sekretärin der EKAH, Tel. 031 323 83 83 (ab ca. 14.30 Uhr)

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Letztes Update: 20.11.2018