Zur Regelung von Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen

Medienmitteilung vom 12. Mai 2000

An ihrer Sitzung vom 9. Mai hat die eidgenössische Ethikkommission für die Gentechnik im ausserhumanen Bereich (EKAH) die Diskussion der öffentlichen Sitzung vom 2. Mai in Bern weitergeführt und folgenden Beschluss einstimmig verabschiedet:

Die EKAH stellt sich gegen ein gesetzliches Verbot der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen (GVO). Sie tritt hingegen mehrheitlich ein für ein Moratorium für kommerzielle Freisetzungen und Versuche, die unmittelbar der Inverkehrbringung von GVO dienen. Im Falle von forschungsrelevanten Freisetzungsversuchen empfiehlt sie ein strenges Bewilligungsverfahren.
Die Kommission versteht das Moratorium auf keinen Fall als Denkpause im Prozess der ethischen Beurteilung von GVO. Sie beabsichtigt, den ethischen Dialog und die öffentliche Debatte aktiv zu fördern. Dabei trägt sie den Erfahrungen, die auf internationaler Ebene mit der Freisetzung von GVO während dieser Zeit gewonnen werden, Rechnung. Sie empfiehlt überdies, dass die Zeit des Moratoriums genutzt wird für vergleichende, Alternativmethoden gewidmete Forschung.

Eine ethische Beurteilung ist nie abgeschlossen. Es handelt sich um einen Prozess, in dem Argumente gesammelt, geprüft und bewertet werden. Jede der Optionen, Freisetzungen von GVO zu regeln, - sei es in einem Bewilligungsverfahren, mit einem Moratorium oder mit einem Verbot -, lässt sich mit Argumenten begründen, auch mit ethischen Argumenten. Die EKAH hat ihren Beschluss denn auch aufgrund ihrer Bewertung der Argumente aus ethischer Sicht gefasst.

Der beiliegende Argumentationskatalog soll transparent machen, welche Argumente von der Kommission bis zum jetzigen Zeitpunkt in Erwägung gezogen und diskutiert wurden:

Argumentationskatalog

 

Für weitere Auskünfte:

  • Dr. Andrea Arz de Falco, Präsidentin EKAH: Tel. 026 300 74 25
  • Ariane Willemsen, Sekretariat EKAH: Tel. 031 323 83 83, e-mail: ariane.willemsen@buwal.admin.ch

 

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Letztes Update: 20.11.2018