Übersicht

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  • Ethischer Umgang mit Fischen (Dezember 2014)

    01. Dezember 2014: Seit einiger Zeit befasst sich die Forschung vertieft mit der Frage, ob Fische Schmerzen empfinden können. Die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) kommt nach Prüfung der zentralen wissenschaftlichen Argumente zum Schluss, dass zumindest bestimmten Fischen Schmerzempfinden nicht abgesprochen werden kann.

  • Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen – ethische Anforderungen (Dezember 2011)

    12. Dezember 2011: Ende November 2013 läuft das Moratorium für den kommerziellen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen aus. Nach Auffassung der Mehrheit der Eidgenössischen Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) fehlen für eine kommerzielle Freisetzung solcher Pflanzen nach wie vor die nötigen Daten für eine angemessene Risikobeurteilung. Die Gründe dafür legt sie in einem Bericht vor und formuliert die ethischen Anforderungen an die versuchsweise und kommerzielle Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen.

  • Synthetische Biologie – Ethische Überlegungen (Mai 2010)

    10. Mai 2010: Die Synthetische Biologie verfolgt die Idee, Lebewesen kontrolliert und zielgerichtet umzubauen oder von Grund auf zu konstruieren. Ist es möglich, neue Lebewesen herzustellen? Wenn ja, ist es auch ethisch vertretbar? Nach Ansicht der Mehrheit der Eidgenössischen Ethikkommission für Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) müssen künftige Entwicklungen im Auge behalten werden, aber es gibt kein grundsätzliches Veto gegen die Synthetische Biologie.

  • Die Würde der Kreatur bei Pflanzen. Die moralische Berücksichtigung von Pflanzen um ihrer selbst willen (April 2008)

    14. April 2008: Gilt die Würde der Kreatur auch bei Pflanzen? Bundesverfassung und Gentechnikgesetz bejahen dies und verlangen deren Berücksichtigung. Auch die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) vertritt die Auffassung, dass wir mit Pflanzen nicht völlig beliebig umgehen dürfen. Eine willkürliche Schädigung von Pflanzen ist moralisch unzulässig.

  • Forschung an Primaten – eine ethische Bewertung (Mai 2006)

    22. Mai 2006: Die Eidgenössische Kommission für Tierversuche (EKTV) und die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) haben einen gemeinsamen Bericht "Forschung an Primaten - eine ethische Bewertung" vorgelegt. Darin fordern sie zu grösserer Zurückhaltung bei der Bewilligung von Primatenversuchen auf. Eine interdisziplinäre Prüfung des Forschungsziels sei zwingend erforderlich. Zudem vertritt die grosse Mehrheit die Position, dass es ein Belastungsausmass gibt, das für die Tiere generell unzumutbar ist und von keinen menschlichen Interessen irgendwelcher Art aufgewogen werden kann.

  • Gentechnik und Entwicklungsländer (September 2004)

    9. September 2004: Die Debatte um die Auswirkungen der grünen Gentechnik auf die Entwicklungs- und Schwellenländer gehört mit zu den kontroversesten Themen der Technologiediskussion. Die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) hat dazu eine Broschüre publiziert, die sie heute anlässlich einer öffentlichen Diskussion in Bern vorstellt. In der Broschüre wird die Thematik erstmals umfassend unter den vier relevanten ethischen Aspekten diskutiert: die Nahrungssicherung, die Ernährungssouveränität, die Biodiversität und den sozialen Frieden.

  • Gentechnik fürs Essen (März 2003)

    31. März 2003: Die Eidgenössische Ethikkommission für die Gentechnik im ausserhumanen Bereich (EKAH) hat gentechnisch veränderte Lebensmittel aus ethischer Sicht diskutiert und das Ergebnis in einer Broschüre publiziert, die sie in Bern an einer öffentlichen Sitzung vor-stellte. Nach ihrer Ansicht sind die Kriterien des Lebensmittelrechts – der Gesundheitsschutz und der Täuschungsschutz – für gentechnisch veränderte Lebensmittel nicht genügend umgesetzt. Zudem bedarf es nach Ansicht der EKAH darüber hinaus noch weiterer Kriterien. Insbesondere muss die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten beachtet werden.

  • Dürfen Gene patentiert werden? (März 2002)

    26. März 2002: Die Entwicklungen der Bio- und Gentechnologie stellen auch für das Patentrecht eine Herausforderung dar. Die Herausforderung ist nicht nur rechtlicher, sondern auch ethischer Natur. Insbesondere über die Frage, ob gentechnisch veränderte Lebewesen sowie Gene und Gensequenzen patentiert werden dürfen, gehen die Meinungen auseinander. Im Zentrum der öffentlichen Veranstaltung der Eidgenössischen Ethikkommission für die Gentechnik im ausserhumanen Bereich (EKAH) steht die Frage, ob Gene patentiert wer-den dürfen.

  • Die Würde des Tieres (Februar 2001)

    21. Februar 2001: Der Würde der Kreatur ist Rechnung zu tragen. So verlangt es die Bundesverfassung. Was heisst das für den Umgang des Menschen mit Tieren, und was bedeutet es für den Tierschutz? Diesen Fragen sind die Eidg. Ethikkommission für die Gentechnik im ausserhumanen Bereich (EKAH) und die Eidg. Kommission für Tierversuche (EKTV) aus ethischer Sicht und im Hinblick auf die Praxis nachgegangen. Entstanden ist eine Broschüre mit Vorschlägen und Empfehlungen, wie der Umgang mit Tieren unter dem Aspekt der Würde der Kreatur im Tierschutzgesetz konkretisiert werden soll. Im Zentrum steht dabei der Umgang mit gentechnisch veränderten Tieren.

  • Zur Regelung von Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen

    12. Mai 2000: An ihrer Sitzung vom 9. Mai hat die eidgenössische Ethikkommission für die Gentechnik im ausserhumanen Bereich (EKAH) die Diskussion der öffentlichen Sitzung vom

    2. Mai in Bern weitergeführt und folgenden Beschluss einstimmig verabschiedet: Die EKAH stellt sich gegen ein gesetzliches Verbot der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen (GVO). Sie tritt hingegen mehrheitlich ein für ein Moratorium für kommerzielle Freisetzungen und Versuche, die unmittelbar der Inverkehrbringung von GVO dienen. Im Falle von forschungsrelevanten Freisetzungsversuchen empfiehlt sie ein strenges Bewilligungsverfahren. Die Kommission versteht das Moratorium auf keinen Fall als Denkpause im Prozess der ethischen Beurteilung von GVO. Sie beabsichtigt, den ethischen Dialog und die öffentliche Debatte aktiv zu fördern. Dabei trägt sie den Erfahrungen, die auf internationaler Ebene mit der Freisetzung von GVO während dieser Zeit gewonnen werden, Rechnung. Sie empfiehlt überdies, dass die Zeit des Moratoriums genutzt wird für vergleichende, Alternativmethoden gewidmete Forschung.

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Letztes Update: 20.11.2018