Die Würde des Tieres (Februar 2001)

Medienmitteilung vom 21. Februar 2001

Der Würde der Kreatur ist Rechnung zu tragen. So verlangt es die Bundesverfassung. Was heisst das für den Umgang des Menschen mit Tieren, und was bedeutet es für den Tierschutz? Diesen Fragen sind die Eidg. Ethikkommission für die Gentechnik im ausserhumanen Bereich (EKAH) und die Eidg. Kommission für Tierversuche (EKTV) aus ethischer Sicht und im Hinblick auf die Praxis nachgegangen. Entstanden ist eine Broschüre mit Vorschlägen und Empfehlungen, wie der Umgang mit Tieren unter dem Aspekt der Würde der Kreatur im Tierschutzgesetz konkretisiert werden soll. Im Zentrum steht dabei der Umgang mit gentechnisch veränderten Tieren.

Die Würde des Tieres wird missachtet, wenn beim Umgang mit Tieren immer und selbstver-ständlich vom Vorrang menschlicher Interessen ausgegangen wird. Die Achtung der Würde der Kreatur verlangt nach Auffassung der beiden Kommissionen eine sorgfältige und umfassende Güterabwägung, in der die involvierten Interessen, Güter und Zielsetzungen aller Betroffenen festgestellt, bewertet und gegeneinander abgewogen werden.Mit dem Begriff der Würde der Kreatur wird der Mensch zu Respekt vor der nicht-menschli-chen Natur aufgefordert, sowohl in seinem eigenen Interesse an einer nachhaltigen Nutzung als auch aufgrund eines Eigenwertes der Mitlebewesen. Das geltende Tierschutzgesetz schützt Tiere vor ungerechtfertigt zugefügten Leiden, Schmerzen und Schäden und es darf nicht ungerechtfer-tigt in Angst versetzt werden.

Nach Auffassung von EKAH und EKTV sind damit bereits we-sentliche Aspekte der Würde der Kreatur beim Tier berücksichtigt. Sie schlagen aber vor, Tiere unter dem Aspekt der Würde auch vor ungerechtfertigten Eingriffen ins Erscheinungsbild, vor Erniedrigungen und einem Übermass an Instrumentalisierung zu schützen.

Die Herstellung gentechnisch veränderter Tiere ist heute bewilligungspflichtig und unterliegt einer Güterabwägung. Auch ihre Weiterzucht, Nutzung und Haltung kann für diese Tiere mit Belastungen verbunden sein oder sie in ihrer Würde verletzen. Daher empfehlen EKAH und EKTV, diese Aspekte ebenfalls einer Güterabwägung zu unterstellen. Solche Belastungen oder Würdeverletzungen können jedoch auch herkömmlich gezüchtete Tiere betreffen. Man denke an Extremzüchtungen. EKAH und EKTV schlagen deshalb vor, gentechnisch hergestellte Tiere und solche aus herkömmlicher Zucht hinsichtlich Zucht, Nutzung und Haltung rechtlich gleich zu behandeln.

 

Für weitere Auskünfte:

  • Dr. Klaus Peter Rippe, Präsident EKAH, Tel. 01 252 89 22 (erreichbar ab ca. 16h00)
  • Dr. Regula Vogel, Präsidentin EKTV. Tel. 01 268 60 10

 

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Letztes Update: 20.11.2018