Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen – ethische Anforderungen (Dezember 2011)

Versuchsweise und kommerzielle Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen

Ethische Anforderungen

Pressekonferenz am Montag, 12. Dezember 2011, 10.30 Uhr, Kultur-Casino, Burgerratssaal, Bern

Im November 2013 läuft das Moratorium für den kommerziellen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen aus. Die Freisetzungsversuche, die im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms NFP 59 „Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen“ durchgeführt wurden, sind abgeschlossen, und der Schlussbericht des NFP 59 ist für nächstes Jahr angekündigt. Was nun?

Dass die Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen mit Risiken verbunden ist, wird nur selten bestritten. Worin jedoch diese Risiken bestehen und was daraus für den Umgang mit diesen Pflanzen folgt, darüber gehen die Meinungen nach wie vor auseinander. Welche Anforderungen sind aus ethischer Sicht an die versuchsweise und kommerzielle Freisetzung solcher Pflanzen zu stellen? Worin besteht eine angemessene Sicherheitsbeurteilung und welche Daten braucht es dazu?

Programm der Pressekonferenz vom 12. Dezember 2011

ab 10.00 Uhr

Kaffee

10.30 Uhr

Begrüssung und Einführung

Klaus Peter Rippe
Präsident der EKAH

10.40 Uhr

Was ist eine gentechnisch veränderte Pflanze? Zwei unterschiedliche Modelle

Martine Jotterand
Mitglied der EKAH

10.50 Uhr

Ethische Anforderungen an die Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen

Georg Pfleiderer
Mitglied der EKAH

11.00 Uhr

Empfehlungen der EKAH

Klaus Peter Rippe

11.10 Uhr

Fragen und Diskussion

Leitung der Diskussion: Klaus Peter Rippe

11.45 Uhr

Apéro und Gelegenheit zu Gesprächen mit den Kommissionsmitgliedern

ca. 12.45 Uhr

Ende

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Letztes Update: 20.11.2018