Verlängerung des Moratoriums für das Inverkehrbringen von GVO, Vernehmlassung; Stellungnahme der EKAH

23.02.2021

Stellungnahme der EKAH vom 23. Februar 2021 zur Vernehmlassungsvorlage

Die Kommission begrüsst einstimmig die in der Übergangsbestimmung Art. 37a vorgeschlagene Verlängerung des Moratoriums für das Inverkehrbringen von GVO.

  • Die Mehrheit der EKAH unterstützt die Moratoriumsverlängerung, weil sie daran zweifelt, dass die Wirkungen der gentechnischen Verfahren heute ausreichend bekannt sind und erklärt werden können.1 Sie hält eine Verlängerung des Moratoriums für das Inverkehrbringen von GVO deshalb solange für gerechtfertigt, als das Wissen, das für eine angemessene Risikobeurteilung für ein kommerzielles Inverkehrbringen von GVO notwendig ist, fehlt.
  • Die Minderheit erachtet die Verlängerung des Moratoriums als gerechtfertigt, weil die Konkretisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Koexistenz von GVO- und Nicht-GVO-Kulturen in der Landwirtschaft noch fehlt. Sie äussert jedoch ihre Besorgnis, dass dieses Fehlen der Rahmenbedingungen und die deshalb weitere Verlängerung des Moratoriums die Chancen der Biotechnologie zu stark einschränkt

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Letztes Update: 03.05.2021