Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen – ethische Anforderungen (Dezember 2011)

Medienmitteilung vom 12. Dezember 2011

Ende November 2013 läuft das Moratorium für den kommerziellen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen aus. Nach Auffassung der Mehrheit der Eidgenössischen Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) fehlen für eine kommerzielle Freisetzung solcher Pflanzen nach wie vor die nötigen Daten für eine angemessene Risikobeurteilung. Die Gründe dafür legt sie in einem Bericht vor und formuliert die ethischen Anforderungen an die versuchsweise und kommerzielle Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen.

Dass die Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen (GV-Pflanzen) mit Risiken verbunden ist, wird nur selten bestritten. Worin diese Risiken bestehen und was daraus für den Umgang mit diesen Pflanzen folgt, darüber gehen die Meinungen nach wie vor auseinander. Die EKAH zeigt in ihrem Bericht auf, dass die Beurteilung hauptsächlich von der Frage abhängig ist, wie man GV-Pflanzen modellhaft zu erfassen sucht. Je nach Modell folgen unterschiedliche Anforderungen an die Beurteilung der GV-Pflanze.

Das erste Modell begreift GV-Pflanzen als Summe der Ausgangspflanze, die als Basis für die gentechnische Veränderung diente, und der neuen, gentechnisch eingefügten Eigenschaften. Die Ausgangspflanze wird in diesem Modell als bekannt vorausgesetzt. Von den Genprodukten, die die GV-Pflanze aufgrund ihrer neuen Eigenschaften herstellt (z.B. Toxine oder Proteine), müssen nur jene auf ihre Auswirkungen hin untersucht werden, über die man noch keine anderweitigen Erfahrungswerte hat. Dieses Modell greift aus Sicht der EKAH zu kurz.

Das zweite Modell geht davon aus, dass GV-Pflanzen neben den beabsichtigten immer auch unbeabsichtigte und unerwartete Auswirkungen haben können. Dies aufgrund komplexer regulatorischer und physiologischer Zusammenhänge innerhalb der Pflanze und ihrer Zellen wie auch aufgrund von Veränderungen, die durch die Umwelt ausgelöst werden. Im Gegensatz zum ersten Modell fehlt hier das Wissen für eine abschliessende Sicherheitsbeurteilung. Es sind nur Aussagen möglich über die Wahrscheinlichkeit des Eintretens von Schadensszenarien. GV-Pflanzen stellen eine typische Risikosituation dar, in der die Beurteilung nach einem Risikomodell erfolgen muss.

Das hat praktische Konsequenzen. Die Mehrheit der EKAH vertritt die Auffassung, dass GV-Pflanzen nur soweit versuchsweise und kommerziell freigesetzt werden dürfen, wie wir über das nötige Wissen verfügen, um die Risiken einschätzen zu können, und auch nur soweit, wie diese Risiken für Dritte, die diesen Risiken ausgesetzt werden, zumutbar sind. Deshalb darf nur schrittweise vorgegangen werden. Dieses schrittweise Vorgehen gilt nicht nur für Freisetzungsversuche, sondern muss auch für kommerzielle Freisetzungen gelten. Mit Hilfe eines kontinuierlichen Monitorings von Freisetzungen sind unbeabsichtigte unerwünschte und unerwartete Auswirkungen möglichst frühzeitig festzustellen und die Risikobeurteilung zu aktualisieren.

Genau dieses schrittweise Verfahren ist in der Schweiz durch das Gesetz vorgegeben. Jeder Vorschlag, es aufzuweichen oder zugunsten vereinfachter Bewilligungsverfahren aufzugeben, wäre verfehlt.

KASTEN:

Im November 2005 wurde die Volksinitiative „für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft“ angenommen. Sie verlangte, für die Dauer von fünf Jahren bis Ende November 2010 auf den Anbau und das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Pflanzen und gentechnisch verändertem Saatgut zu verzichten. Im Dezember 2005 beschloss der Bundesrat, den Schweizerischen Nationalfonds mit der Durchführung des Nationalen Forschungsprogramms „Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen“ zu beauftragen. Der Schlussbericht dieses Forschungsprogramms ist für 2012 angekündigt. 2009 entschied der Bundesrat, das Moratorium für die kommerzielle Freisetzung von GV-Pflanzen um weitere drei Jahre bis November 2013 zu verlängern, um auf der Grundlage der Ergebnisse des Nationalen Forschungsprogramms über das weitere Vorgehen entscheiden zu können. Sofern kein weiteres Moratorium beschlossen wird, werden ab Ende November 2013 der kommerzielle Anbau von GV-Pflanzen und das Inverkehrbringen dieser Produkte wieder möglich.

Weitere Auskünfte

  • Prof. Dr. Klaus Peter Rippe, Präsident EKAH, Tel. 076 433 89 22
  • Ariane Willemsen, lic. iur., M.A., Geschäftsführerin EKAH, Tel. 031 323 83 83
     

Die Stellungnahme „Ethische Anforderungen an die versuchsweise und kommerzielle Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen“ finden Sie in Deutsch und Französisch zum Download unter www.ekah.admin.ch.

 

Zurück zur übergeordneten Seite "Medienmitteilungen"

Zum Seitenanfang

Letztes Update: 20.11.2018