Medienmitteilungen
Wie Begriffe wie «Genschere» die öffentliche Wahrnehmung neuer Pflanzenzüchtungsverfahren prägen
Die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) hat am 9. April 2026 einen Bericht zur Verwendung von Metaphern im Zusammenhang mit neuen gentechnischen Pflanzenzüchtungsverfahren veröffentlicht. Der Bericht untersucht, wie Begriffe wie «Genschere» oder «Genome Editing» die öffentliche Debatte um Technologien wie CRISPR/Cas beeinflussen.
Tätigkeitsbericht der Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich EKAH 2020-2023
Die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich EKAH legt ihren Tätigkeitsbericht für die Jahre 2020-2023 vor. Die EKAH wurde bis Ende 2023 von Prof. Klaus Peter Rippe präsidiert. Seit anfangs 2024 liegt der Vorsitz bei Prof. Peter G. Kirchschläger, Präsident ad interim.
Klimawandel, Landwirtschaft und die Rolle der Biotechnologie
Die Schweiz soll einen angemessenen Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen leisten. Aus Sicht der Eidgenössischen Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) muss die Landwirtschaft mehr zur Reduktion der Emissionen beitragen, als die Politik ihr heute vorgibt. Zudem muss angesichts des Klimawandels dringend die landwirtschaftliche Produktion angepasst werden. Hauptziel ist dabei die nachhaltige Sicherung der Ernährung. Neue gentechnische Verfahren wie CRISPR/Cas werden mit der Erwartung verknüpft, dass sie hierzu einen wichtigen Beitrag leisten können. Die deutliche Mehrheit der EKAH schätzt die Chancen dieser Verfahren jedoch für zu gering ein, um im gegebenen engen Zeitraum wesentlich zur Anpassung beizutragen. Ihnen dennoch eine solche Rolle zuzuweisen, heisst, eine Wette auf die Zukunft einzugehen. Dies ist angesichts der Dringlichkeit der Anpassungsziele ethisch nicht zu rechtfertigen.
Bundesrat wählt neues Mitglied der Eidgenössischen Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich
Der Bundesrat hat am 4. Juni 2021 Peter G. Kirchschläger als neues Mitglied der Eidgenössischen Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) gewählt. Diese Kommission berät den Bundesrat und die Verwaltung in ethischen Fragen der Entwicklungen und Anwendungen der Gen- und Biotechnologie an Tieren und Pflanzen.
Vorsorge im Umweltbereich – ethische Anforderungen an die Regulierung
Die Entwicklung des so genannten Genome Editing – d. h. neuer Verfahren, die punk-tuelle Eingriffe ins Erbgut ermöglichen – schreitet rasch voran. Für Anwendungen im Bereich der Umwelt berufen sich die zuständigen Behörden auf das umweltrechtliche Vorsorgeprinzip. Sie halten deshalb die strengen rechtlichen Anforderungen, wie sie für die Gentechnik gelten, auch bei diesen neuen biotechnologischen Verfahren der-zeit für gerechtfertigt. Andere kritisieren, das Vorsorgeprinzip schränke Forschung und Entwicklung unzulässig ein. Die Eidgenössische Ethikkommission für die Bio-technologie im Ausserhumanbereich (EKAH) kommt in ihrem Bericht zum Schluss, dass der Vorsorgegedanke ethisch begründet ist und deshalb rechtlich konsequent gestärkt und umgesetzt werden muss.
Neue Pflanzenzüchtungsverfahren – ethische Überlegungen
In den letzten Jahren wurden verschiedene neue Züchtungsverfahren entwickelt, mit deren Hilfe verändernd in das Genom von Pflanzen eingegriffen werden kann. So lassen sich zum Beispiel Resistenzen gegen Krankheiten und gegen Insektenbefall oder Unkrautvernichtungsmittel erzeugen. Während sich manche Verfahren noch im Stadium der Grundlagenforschung befinden, werden mit einigen Methoden bereits Pflanzen entwickelt, deren Kommerzialisierung bevorsteht.
Ethischer Umgang mit Fischen
Seit einiger Zeit befasst sich die Forschung vertieft mit der Frage, ob Fische Schmerzen empfinden können. Die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) kommt nach Prüfung der zentralen wissenschaftlichen Argumente zum Schluss, dass zumindest bestimmten Fischen Schmerzempfinden nicht abgesprochen werden kann. Dies muss Auswirkungen auf unseren Umgang mit Fischen haben. In ihrem Bericht legt die EKAH ihre Überlegungen dar und unterbreitet Empfehlungen für Gesetzgebung und Praxis.
Einladung zur Pressekonferenz „Ethischer Umgang mit Fischen“
Die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) lädt Sie herzlich ein zur Präsentation ihres Berichts „Ethischer Umgang mit Fischen“.
Ethische Anforderungen an Freisetzungen gentechnisch veränderter Pflanzen
Ende November 2013 läuft das Moratorium für den kommerziellen Anbau gentech-nisch veränderter Pflanzen aus. Nach Auffassung der Mehrheit der Eidgenössischen Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) fehlen für eine kommerzielle Freisetzung solcher Pflanzen nach wie vor die nötigen Daten für eine angemessene Risikobeurteilung. Die Gründe dafür legt sie in einem Bericht vor und formuliert die ethischen Anforderungen an die versuchsweise und kommerzielle Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen.
Die Würde der Kreatur bei Pflanzen
Gilt die Würde der Kreatur auch bei Pflanzen? Bundesverfassung und Gentechnikgesetz bejahen dies und verlangen deren Berücksichtigung. Auch die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) vertritt die Auffassung, dass wir mit Pflanzen nicht völlig beliebig umgehen dürfen. Eine willkürliche Schädigung von Pflanzen ist moralisch unzulässig.