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Veröffentlicht am 12. August 2026

Auftrag der EKAH

Die EKAH ist beauftragt, die Entwicklungen und Anwendungen der Bio- und Gentechnologie im ausserhumanen Bereich zu beobachten und aus ethischer Sicht zu beurteilen. Der Mandatsbereich umfasst damit alle Anwendungen der Bio- und Gentechnologie an Tieren, Pflanzen und anderen Organismen einschliesslich deren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt.

Das Mandat der EKAH umfasst drei Hauptaufgaben:

  • Die EKAH berät den Bundesrat und die Verwaltung bei der Vorbereitung der Gesetzgebung im Bereich der ausserhumanen Bio- und Gentechnologie und unterbreitet Vorschläge für die künftige Rechtsetzung.
  • Sie berät die eidgenössischen und kantonalen Behörden beim Vollzug bundesrechtlicher Vorschriften.
  • Sie informiert die Öffentlichkeit über Fragen und Themen, die sie behandelt, und fördert den Dialog über Nutzen und Risiken dieser Technologien.

Rechtliche Grundlagen

Mandat und Organisation der EKAH

Der Bundesrat setzte die EKAH am 27. April 1998, gestützt auf Art. 57 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes und Art. 11 der Kommissionenverordnung, per Verfügung ein.

Mit dem Bundesgesetz über die Gentechnik im Ausserhumanbereich (Gentechnikgesetz, GTG) vom 21. März 2003, das am 1. Januar 2004 in Kraft trat, erhielt die EKAH in Artikel 23 GTG für ihr Mandat eine neue gesetzliche Grundlage.

Mit Verfügung vom 15. Dezember 2014 über die Einsetzung der EKAH ersetzte der Bundesrat seine Verfügung von April 1998.

Einbezug in Bewilligungsverfahren