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Die Bundesverfassung kennt drei Schutzkonzepte für Pflanzen: den Schutz der Biodiversität, den Artenschutz und die Verpflichtung, der Würde der Kreatur Rechnung zu tragen. Der Gedanke, dass Pflanzen eine "Würde" haben, stösst bei einigen auf Unverständnis oder Ablehnung. Allein die Frage, ob der Umgang mit Pflanzen rechtfertigungspflichtig ist, ist für manche unsinnig: Beim Umgang mit Pflanzen bewegt man sich auf moralisch neutralem Boden. Das menschliche Leben würde zu kompliziert, wenn man auch Pflanzen moralisch um ihrer selbst willen berücksichtigen müsste. Oder Verpflichtungen gegenüber Pflanzen könnten höher gewichtete moralische Verpflichtungen gegenüber Menschen und Tieren relativieren.
Und doch gilt nach Verfassung und Gesetz das Prinzip, der Würde der Kreatur auch bei Pflanzen Rechnung zu tragen. Die EKAH ist beauftragt, Vorschläge für die Konkretisierung dieses Prinzips zu unterbreiten. Sie hat dazu einen Bericht vorgelegt.
Ab 10.30 Uhr | Kaffee |
11.00 Uhr | Begrüssung und Einführung in die Thematik (Klaus Peter Rippe) |
11.10 Uhr | Kurzreferate:
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11.45 Uhr | Möglichkeit für Fragen und Diskussion. Leitung der Diskussion: Klaus Peter Rippe |
12.30 Uhr | Apéro; Gelegenheit zu Gesprächen mit den Kommissionsmitgliedern |
Zuletzt aktualisiert am: 30.03.2011