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Medienmitteilung vom 14. April 2008
Die Bundesverfassung kennt drei Schutzkonzepte für Pflanzen: den Schutz der Biodiversität, den Schutz der Art und die Verpflichtung, im Umgang mit Pflanzen der Würde der Kreatur Rechnung zu tragen. Der Gedanke, dass Pflanzen eine ?Würde? haben, stösst bei einigen auf Missbilligung oder Ablehnung. Manche erachten allein schon die Frage, ob der Umgang mit Pflanzen rechtfertigungspflichtig ist, als unsinnig: Bei Pflanzen bewege man sich auf moralisch neutralem Boden. Es gibt aber auch Stimmen, die Pflanzen aus dem Kreis der moralisch um ihrer selbst willen zu berücksichtigenden Lebewesen ausklammern, weil das menschliche Leben sonst zu kompliziert wird. Oder Verpflichtungen gegenüber Pflanzen könnten höher gewichtete moralische Verpflichtungen gegenüber Menschen und Tieren relativieren.
Die EKAH ist beauftragt, Vorschläge für die Konkretisierung des Verfassungsbegriffs der Würde der Kreatur auszuarbeiten, und hat dazu einen Bericht vorgelegt.
Der Bericht diskutiert, welche ethischen Positionen eine moralische Berücksichtigung von Pflanzen um ihrer selbst willen zulassen und was diese für einen ethisch gerechtfertigten Umgang mit Pflanzen bedeuten. Pflanzen um ihrer selbst willen zu schützen, setzt voraus, dass sie einen Eigenwert und eigene Interessen haben. Die Mitglieder kommen einstimmig zum Schluss, dass eine willkürliche Schädigung von Pflanzen moralisch unzulässig ist. Die Mehrheit vertritt zudem die Auffassung, dass eine vollständige Instrumentalisierung von Pflanzen rechtfertigungspflichtig ist. Im Umgang mit Pflanzen sollen die Prinzipien der Verhältnismässigkeit und der Vorsorge gelten und die natürlichen, d.h. nicht vom Menschen gewirkten Beziehungsgefüge erhalten und gesichert werden. Hingegen ist die Mehrheit der EKAH der Ansicht, dass gentechnische Veränderungen von Pflanzen der Würde der Kreatur nicht prinzipiell entgegenstehen, solange deren Eigenständigkeit erhalten bleibt. Ein Eigenwert von Pflanzen schliesst zudem für die Mehrheit auch eine Patentierung nicht grundsätzlich aus.
Weitere Auskünfte
Zuletzt aktualisiert am: 30.07.2008